Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Espelkamp und dem Kreis Minden-Lübbecke über die Durchführung der Aufgaben der Brandverhütungsschauen der Stadt Espelkamp
Die Stadt Espelkamp und der Kreis Minden-Lübbecke haben eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung der Aufgaben der Brandverhütungsschauen der Stadt Espelkamp abgeschlossen, welche die Bezirksregierung Detmold kommunalaufsichtlich genehmigt hat.
Der Hinweis auf die Bekanntmachung der Bezirksregierung wird in den Aushangkästen am Rathaus, Wilhelm-Kern-Platz 1 und in den Ortschaften
- Altgemeinde Espelkamp, Schulstraße 1,
- Fabbenstedt, Heideweg 2,
- Fiestel, Gestringer Straße 75,
- Frotheim, Diepenauer Straße 53,
- Gestringen, Bahnstraße (Einmündung in die Gestringer Straße),
- Isenstedt, Neue Schulstraße 11,
- Schmalge, Straßengrundstück (Bushaltestelle) gegenüber Tonnenheider Straße 80,
- Vehlage, Vehlager Straße 32, 32339 Espelkamp
ausgehängt.
Espelkamp, 07.12.2022
Der Bürgermeister
gez. Vieker