Bekanntmachung über die Einziehung eines Wegeteilstücks an der Mühlenstraße in Fabbenstedt
Nach § 7 StrWG NRW wird hiermit die Einziehung des Wegeteilstückes an der Mühlenstraße (Gemarkung Fabbendstedt, Flur 2, Flurstück 240) öffentlich bekannt gemacht.
Ein Lageplan mit Darstellung der einzuziehenden Wegefläche ist Bestandteil dieser Verfügung.
Espelkamp, 12.05.2023
Der Bürgermeister
gez. Dr. Vieker