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23.02.2023

Bekanntmachung nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz

- Einsichtnahme in die gem. § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz von Mandatsträgern erhobenen Daten –

Gemäß § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz haben die Mitglieder des Rates und der Ausschüsse des Rates sowie die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger gem. § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegenüber dem Bürgermeister schriftlich Auskunft über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben.

Die erhobenen Daten sowie die angezeigten Neben- und Gremientätigkeiten des Bürgermeisters, der Ratsmitglieder und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger gem. § 18 Korruptionsbekämpfungsgesetz liegen zur jederzeitigen Einsichtnahme bei der Stadt Espelkamp im Büro des Bürgermeisters, Zimmer 102, während der Dienststunden der Stadtverwaltung aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Aktualisierung bei Veränderungen bei der bzw. dem Meldepflichtigen liegt.

Der Bürgermeister