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Bauaufsicht

Private und auch öffentliche Bauvorhaben müssen vor dem Baubeginn von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden um Gefahr für Leib und Leben, aber auch Beeinträchtigungen durch Gebäude und ihre Nutzungen zu verhindern. Nach Eingang des vollständigen Bauantrags und der übrigen zugehörigen Unterlagen prüft die Bauaufsichtsbehörde die Übereinstimmung mit dem öffentlichen Baurecht, also im Wesentlichen den Bestimmungen, die sich aus Bebauungsplänen und der Bauordnung NRW ergeben. Daneben sind jedoch häufig auch weitergehende Regelungen beispielsweise zu den Bereichen Brandschutz, Immissionsschutz, Wasserrecht oder Landschaftsschutz zu prüfen.

Vielfach bestehen im Zusammenhang mit einem Bauantrag Unklarheiten über die Zulässigkeit des Geplanten - sei es nun die Errichtung eines neuen oder auch der Umbau oder die  Umnutzung eines vorhandenen Gebäudes. In diesen Fällen beraten wir Sie gerne, ob und unter welchen Voraussetzungen ein von Ihnen geplantes Vorhaben zulässig ist.

Für Anträge im westlichen Bereich der alten Bundesstraße 239 (Lübbecker Straße) wenden Sie sich bitte an Frau Weis.

Für Anträge im östlichen Bereich der alten Bundesstraße 239 (Lübbecker Straße) an Herrn Dworok.

Für die Ausleihe von Bauakten wenden Sie sich bitte an Frau Rosen.

Bauvorlagen

sonstige Formulare