Sprungziele
Seiteninhalt

Bauleitplanung

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Stadtgebiet vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und Bebauungspläne. Diese werden in einem formellen Bauleitplanverfahren aufgestellt, welches im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt ist. Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich. Die Bebauungspläne bestimmen somit wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen. Für die Aufstellung und Änderung der Bauleitpläne sind die Gemeinden zuständig.

Hier finden Sie Informationen zu aktuellen Öffentlichkeitsbeteiligungen und Bauleitplanverfahren der Stadt Espelkamp.

Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen

Rechtsverbindliche Bauleitplanverfahren

Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne sowie Innen- und Außenbereichssatzungen können über das GEO Portal des Kreises Minden-Lübbecke eingesehen werden.

Die Aktualisierung der Daten erfolgt schnellstmöglich, es gibt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Den wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Espelkamp finden Sie hier:

Es handelt sich um den Stand vom 08.11.2018. Bitte erfragen Sie den aktuellen Stand im Sachgebiet Stadtplanung. 

letzte Aktualisierung: 09.06.2023