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4. Runde der Lärmaktionsplanung läuft

Um die Lärmbelastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm mit vergleichbaren Kriterien darstellen zu können, verpflichtet die EU-Umgebungslärmrichtlinie die Mitgliedsstaaten zur Erarbeitung von Lärmkarten. Anhand dieser Lärmkarten können Lärmschwerpunkte im Stadtgebiet aufgezeigt werden.

Die Stadt Espelkamp hat als lärmkartierte Kommune die gesetzliche Verpflichtung einen Lärmaktionsplan (LAP) aufzustellen. Die Inhalte des Lärmaktionsplans sind in der EU-Umgebungslärmrichtlinie festgelegt. Basis des Lärmaktionsplans ist insbesondere die mit Unterstützung der Kommunen vom Landesumweltamt (LANUV) durchgeführte Lärmkartierung. Ausführliche Informationen zur Lärmaktionsplanung, gesetzlichen Grundlagen, Kartierungen, Ergebnissen und Umgebungslärm finden Sie unter auf der Seite des Landes NRW im Umgebungslärmportal unter www.umgebungslaerm.nrw.de

Aktuell läuft die 4. Runde der Lärmaktionsplanung. Betrachtet werden die Einwirkungen von Straßenverkehrslärm auf die Bevölkerung.

Hierbei wurden die definierten Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr (= durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV) von 8.200 Kfz/24h)) untersucht.

Im Stadtgebiet von Espelkamp waren dies:

  • die B 239,
  • die L 770 (beiderseits der Diepenauer Straße) und
  • die L 918 (Alsweder Landstr./Beuthener Str.)

Die Berechnungen der Lärmkarten sowie die Ermittlung der Anzahl der Betroffenen der 4. Runde erfolgte unter Verwendung der neuen EU-weit einheitlichen Berechnungsverfahren sowie den Daten aus 2021. Die Verkehrsmengen wurden dabei entsprechend angepasst, damit die Ergebnisse nicht durch die Corona-Situation verfälscht werden. Durch die neuen Berechnungsverfahren kommt es zu Änderungen in der dargestellten Lärmsituation sowie bei der Anzahl der Betroffenen. Ein direkter Vergleich der Ergebnisse von 3. und 4. Runde ist daher nicht möglich.

Im Zuge der Aufstellung des Lärmaktionsplans wird auch die Öffentlichkeit beteiligt. Bürgerinnen und Bürger haben bis zum 16.10.2023 die Möglichkeit, der Stadt mitzuteilen, wo sie von Lärm betroffen sind, von welchen Lärmquellen sie sich am meisten belästigt fühlen und welche Maßnahmen sie sich wünschen, damit es leiser wird.

Anregungen und Mitteilungen sind an das email Postfach Beteiligung@espelkamp.de unter dem Stichwort: Lärmaktionsplanung 4. Runde zu senden. Selbstverständlich ist auch der Postweg möglich.

Eine weitere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist durch Auslegung, Veröffentlichung im Internet sowie Abwägung der Stellungnahmen und Anregungen im weiteren Verfahren vorgesehen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass Lärmprobleme an Hauptverkehrsstraßen im LAP zwar identifiziert und als Prüfaufträge für mögliche Maßnahmen an den Straßenbaulastträger gegeben werden können. Beim LAP handelt es sich nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz aber um keine eigenständige Rechtsgrundlage für die Anordnungen von Maßnahmen. Konkrete Lärmminderungsmaßnahmen an den genannten Straßen können nur in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger (StraßenNRW) entwickelt werden.

Die Stadt hat zwischenzeitlich ein Ingenieurbüro mit der Erarbeitung des Lärmaktionsplans beauftragt. Die Vorstellung des Entwurfes ist für Anfang 2024 vorgesehen. Der LAP kann dann unter Beteiligung und Mitwirkung der Öffentlichkeit, wie gesetzlich vorgeschrieben bis zum 18. Juli 2024 beschlossen und das Ergebnisse dann die EU übermittelt werden

Zukünftig muss der Lärmaktionsplan im Fünf-Jahres-Rhythmus gem. EU-Umgebungslärmrichtlinie überarbeitet werden.

12.09.2023