Finanzen
Haushaltssatzung/-plan (§§ 78, 79 GO NRW)
Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich
- anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,
- entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen,
- notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Er ist ein wichtiges Planungsinstrument der Stadt Espelkamp und regelt für die Stadtverwaltung den Umgang mit dem zur Verfügung stehenden Geld. Hier werden die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt, die Entwicklung zum Vorjahr dokumentiert und die Schlussfolgerungen für zukünftige Jahre prognostiziert.
Die jeweils aktuelle Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und weiteren Anlagen finden Sie rechts unter Dokumente.
Jahresabschluss (§ 95 GO NRW)
Die Stadt Espelkamp hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist beizufügen.
Den jeweils zuletzt festgestellten Jahresabschluss der Stadt Espelkamp finden Sie rechts unter Dokumente.
Beteiligungsbericht (§117 GO NRW)
Nach §117 Abs. 1 GO NRW ist die Stadt Espelkamp verpflichtet einen Beteiligungsbericht zu erstellen, sofern sich die Stadt Espelkamp von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses hat befreien lassen.
Der Beteiligungsbericht hat gemäß § 117 Absatz 2 GO NRW grundsätzlich folgende Informationen zu sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu enthalten:
- die Beteiligungsverhältnisse,
- die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche,
- eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals jedes verselbständigten Aufgabenbereiches sowie
- eine Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde.
Über den Beteiligungsbericht ist nach § 117 Absatz 1 Satz 3 GO NRW ein gesonderter Beschluss des Rates inöff entlicher Sitzung herbeizuführen.
Den jeweils zuletzt vom Rat der Stadt Espelkamp bestätigten Beteiligungsbericht finden Sie rechts unter Dokumente.