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06.01.2023

Information der Wohngeldstelle Espelkamp

Alle Wohngeldempfängerinnen und -empfänger, die eine laufende Wohngeldbewilligung bis in das Jahr 2023 haben, erhalten Anfang April 2023 automatisch einen geänderten Wohngeldbescheid nach dem Wohngeld-Plus-Gesetz und eine Nachzahlung für die Monate Januar bis März 2023.

Grund für die Nachzahlung ist, dass das geänderte Fachverfahren des Landes erst im April 2023 zur Verfügung steht.

Das Wohngeld ist in laufenden Fällen ab 01.01.2023 nicht neu zu beantragen. Ein Weiterleistungsantrag ist erst nach Ablauf des festgesetzten Bewilligungszeitraumes zu stellen.

Berechtigte, die für mindestens einen der Monate September bis Dezember 2022 einen Wohngeldanspruch hatten, bekommen voraussichtlich am 16. Januar 2023 automatisch den Heizkostenzuschuss überwiesen. Der Heizkostenzuschuss muss nicht beantragt werden.

Für Erst- und Weiterleistungsanträge stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Wohngeldstelle weiterhin gern zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie auch in unserem Serviceportal. Aufgrund der erhöhten Antragszahlen bitten wir um Verständnis, dass sich die Bearbeitungszeiten zurzeit verlängern können.