Rentenangelegenheiten
Die Rentenstelle ist allen Bürgern bei Fragen zur gesetzlichen Rente und bei der Stellung von Rentenanträgen behilflich.
Neben den Anträgen auf Renten wie der Altersrente oder der Erwerbsminderungsrente können Sie z. B. auch Ihr Rentenversicherungskonto klären. Das bedeutet, dass eventuelle Lücken im Versicherungsverlauf durch Vorlage eines entsprechenden Nachweises geschlossen werden können.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erteilen die zuständigen Rentenversicherungsträger.
Rechtsgrundlagen
Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)